AGB Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maximum Sport GmbH (Vermietung)

1. Angebote:
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns 1 Tag nach Versand (E-Mail bzw. Fax) gebunden. Die Optionierung eines gewünschten Moduls ist nicht möglich.

2. Aufträge:
Wir vermieten ausschließlich an Gewerbetreibende, Vereine und Institutionen. Alle auf der Webseite angegebenen Preise dienen ausschließlich zur Orientierung und berechnen sich zzgl. MwSt. Wir erstellen Ihnen in jedem Fall ein individuelles konkretes Angebot, was wir nach Ihrer schriftlichen Bestätigung mit einer Auftragsbestätigung fixieren. Fern- mündliche Buchungen ohne vorheriges Angebot sind nicht möglich.

3. Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden
- vom 14.-7. Tag vor Mietbeginn 50% der Vertragssumme
- vom 6. Tag bis 1 Tag vor der Veranstaltung 75% der Vertragssumme
- am Veranstaltungstag 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt.
Eine Stornierungsgebühr (fällt in jedem Fall nach Auftragsbestätigung durch uns
unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt an): 25€ zzgl. MwSt.

4. Haftung & Betrieb:
Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personal sowie die äußere Sicherheit (keine Gefährdung durch Personen innerhalb und ausserhalb des Spielbetriebes), sofern eine Betreuung durch uns nicht gebucht wurde.

Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bei Rückgabe von defekten, verschmutzen, nassen oder falsch gepackten Gegenständen trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten mindestens jedoch 50 Euro. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch die Maximum Sport GmbH angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 60 Min. die Abholzeit + 60 Min.

Besonderheiten bei selbstbetreuten Eventmodulen:
Sollte ein selbstbetreutes Eventmodul entgegen den Vereinbarungen nicht trocken oder defekt (bei nicht vereinbarten Aufbau zusammengelegt bzw. im Anlieferungszustand) aus der Vermietung zurückkommen, trägt der Mieter die Kosten für den Zeitraum der Nichtvermietbarkeit (täglich 50% des Mietpreises unabhängig von der Vermietung) sowie für die Aufwendungen der Reinigung (mindestens 50 Euro) und Trockenlegung (mindestens 50 Euro). Bei notwendigen Reparaturen berechnen wir die Reparaturkosten zzgl. 80 Euro Servicepauschale + 50% Kosten auf die Reparaturmietkostenzeit. Der Mieter versichert sich mit dem gemieteten Modul entsprechend so auszukennen, dass er technische Probleme die nicht durch ein Verschulden des Vermieters entstehen, selbstständig löst.

Bei der Selbstbetreuung haftet der Mieter für alle Schäden am Menschen und am Eventmodul. Der Mieter trägt das komplette Ausfallrisiko. Der Vermieter bietet bei Selbstbetreuung keinen Vor - Ort Service bei Problemen an. Wenn Probleme mit dem gemieteten Modul auftreten setzt der Mieter sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine freie ebene Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) verantwortlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen.

5. Selbstabholung:
Wenn Selbstabholung / Zurückbringen durch den Mieter vereinbart wurde haftet der Mieter ab Übergabe in unserem Lager für die gemieteten Module. Reklamationen sind ausgeschlossen, außer der Mieter kann glaubhaft machen, daß durch Transport und Aufbau des ihm bereitgestellten Moduls der Schaden nicht entstanden sein kann.

6. Regress:
Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme durch Entgegennahme. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (per Email ist zwingend).

Haftung:
Dem Mieter wurden alle Aufbau, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften erläutert. Er haftet für Sachschäden am Mietobjekt (auch Diebstahl, Vandalismus und Sturmschäden), Verlust sowie Haftpflichtschäden gegenüber Dritten während der leihweisen Überlassungszeit. Die Haftung für das Modul sowie für Personen die das Modul nutzen oder mit ihm in Kontakt kommen beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen.

7. Rechte:
Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter von allen eigenen Eventmodulen Bild-,Ton- und Videoaufnahmen (auch in Zusammenhang mit agierenden Personen) bei seiner Veranstaltung anfertigen und diese uneingeschränkt zur
eigenen Werbung verwenden darf. (Ausnahmen können vereinbart werden.)

8. Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen sind nach 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen.

9. Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit in Berlin vereinbart.

10. Schlechtwetter:
1. Bei Nieselregen können die Minigolfbahnen weiter betrieben werden.
2. Bei stärkerem Regen müssen die Minigolfbahnen untergestellt werden, da der Boden ansonsten aufquellen kann.

11. Auf- und Abbau durch Vermieter:
Koordination und Aufbauhilfe mit Hilfskräften von Ihnen sowie Einweisung Der Transport über Treppen, Fahrstühle oder wenn keine direkte Zufahrt zum Aufstellort mit einem Transporter möglich ist, müssen gesondert abgesprochen werden.

12. Gültigkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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